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AGB predas®


AGB predas® – Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B, On-Premises) Stand: 5.
November 2025


Anbieter

PREDAS UG (haftungsbeschränkt)

Mannheimer STr. 105 B

68535 Edingen-Neckarhausen

Deutschland

+49062031869012

USt.: DE295329700


1. Geltungsbereich, Begriffe 


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des

öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Kunden“).

Verbraucher i. S. d. § 13 BGB werden nicht beliefert. 1.2 Vertragsgegenstand ist die

Überlassung der On-Premises-Software „predas“ („Software“) zur Installation in der

IT-Umgebung des Kunden sowie ggf. ergänzende Leistungen (Einrichtung/Migration,

Wartung/Updates, Support, individuelle Anpassungen). 1.3 „Instanz“ meint eine

installierte Systemumgebung der Software beim Kunden. „Kanäle“ sind lizensierte

Ein-/Ausgabe-, E-Mail- oder PDF-Ablage-Kanäle je definierter Konfiguration.

eRechnung-Module (xRechnung/ZUGFeRD) werden pro Instanz lizenziert.


2. Vertragsunterlagen, Rangfolge, Einbeziehung Produktkatalog 


2.1 Bestandteil des

Vertrages sind in folgender Rangfolge: a) individuelle

Angebote/Leistungsbeschreibungen/Bestellungen, b) Change-Requests (genehmigt), c)

Produkt-/Preiskatalog predas in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung

(derzeit Stand 27.10.2025), d) diese AGB. 2.2 Abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer

Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.


3. Vertragsart, Leistungsumfang 


3.1 Soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart

ist (z. B. für klar umschriebene Anpassungen mit Abnahme), erbringt der Anbieter

Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB. 3.2 Die Software wird On-Premises bereitgestellt.

Der Kunde ist für Betrieb, Hosting, Infrastruktur, Betriebssystem, Drittsoftware (z. B.

Ghostscript) und Zugriffe (Drucker, SMB/SFTP, SMTP) verantwortlich. 3.3 Der Anbieter

schuldet die Überlassung der Software in der vereinbarten Version, die Einräumung der

in Ziff. 6 geregelten Nutzungsrechte sowie die im Angebot beschriebenen

Zusatzleistungen (Einrichtung/Migration, Maintenance, Support, Individuelle

Anpassungen).


4. Preise, Vergütung, Zahlung, Nutzungsvorbehalt 


4.1 Es gelten die im

Angebot/Produktkatalog ausgewiesenen Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Einrichtung wird gesondert berechnet. Abrechnung monatlich; bei jährlicher

Vorauszahlung 15 % Rabatt. 4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen

ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der

Anbieter kann die Leistung bis zur Zahlung zurückbehalten. 4.3 Nutzungsvorbehalt: Die

Einräumung und Ausübung der Nutzungsrechte (Ziff. 6) stehen unter der

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Entgelte für die

jeweilige Leistung/Version/Erweiterung.


5. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung 


5.1 Miet-/Subskriptionslizenzen haben die im

Angebot gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) und verlängern sich automatisch um

die gleiche Periode, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. 5.2 Kündigung:

ausschließlich über das Kundenportal bis vor Beginn der neuen Laufzeit. Das Recht zur

außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5.3 Bei Kündigung

enden die Nutzungsrechte an der Software; der Kunde deinstalliert die Software

unverzüglich und löscht sämtliche Programmkopien einschließlich Sicherungskopien,

soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


6. Rechte an der Software, Lizenzmodell, Schutzrechte 


6.1 Sämtliche Rechte an der

Software, einschließlich aller Weiterentwicklungen, verbleiben beim Anbieter.

Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzen unterstellt. 6.2 Der Kunde

erhält – vorbehaltlich Ziff. 4.3 – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht

übertragbares, auf die vereinbarte Instanz und die gebuchten Kanäle/Module

beschränktes Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Nutzung während der

Vertragslaufzeit. 6.3 Unzulässig sind insbesondere: Veräußerung/Unterlizenzierung,

Vermietung/Leasing, öffentliches Zugänglichmachen, Reverse

Engineering/Decompilierung (außer gesetzlich zwingend), Umgehung technischer

Schutzmaßnahmen sowie Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus. 6.4 Der

Anbieter kann technische Maßnahmen (z. B. Lizenzschlüssel) einsetzen. Der Kunde hat

geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Nutzung zu

verhindern. 6.5 Audit/Zählgröße: Der Kunde führt ein Verzeichnis der aktiv genutzten

Kanäle/Module je Instanz. Der Anbieter ist berechtigt, einmal jährlich nach

angemessener Vorankündigung ein lizenzbezogenes Remote-Audit durchzuführen oder

eine Eigenerklärung anzufordern. Überschreitungen werden nachberechnet.

6.6 „Vertragsstrafe bei unzureichender Lizenzierung“: 1.000 € pro Kalendertag je

schuldhafter Zuwiderhandlung; zusätzlich zur Vergütung/Nachlizenzierung; Anrechnung

auf weitergehenden Schadensersatz; weitere Rechte

(Unterlassung/Sperre/Nachberechnung) bleiben unberührt.


7. Mitwirkungspflichten des Kunden 


7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig sämtliche notwendigen

Informationen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner sowie eine geeignete

Systemumgebung bereit (u. a. unterstütztes Windows-System, korrekte

Ghostscript-Version, Netzwerkzugriffe auf Drucker/Dateifreigaben/SFTP/SMTP). 7.2

Backups: Die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung liegt

ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Vor Installation/Updates/Änderungen

hat der Kunde vollständige Sicherungen anzufertigen und deren Wiederherstellbarkeit zu

prüfen. 7.3 Verzögert sich die Leistungserbringung wegen fehlender Mitwirkung,

verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach Aufwand

abgerechnet.


8. Installation, Migration, Abnahme 


8.1 Einrichtung/Migration erfolgen gemäß gebuchtem

Paket. Nicht enthalten sind kundenseitige Vor-/Nacharbeiten am Drucksystem,

Ghostscript-Installation, individuelle Anpassungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

8.2 Für Werkleistungen mit überprüfbarem Ergebnis erfolgt eine Abnahme. Der Kunde

erklärt die Abnahme binnen 10 Werktagen nach Bereitstellung, sofern keine

wesentlichen Mängel vorliegen; andernfalls nennt er diese in Textform. Die Nutzung im

Produktivbetrieb gilt als Abnahme.


9. Change-Request-Verfahren 


9.1 Änderungen/Erweiterungen gegenüber dem

vereinbarten Leistungsumfang erfolgen ausschließlich über ein

Change-Request-Verfahren. 9.2 Der Anbieter erstellt auf Anfrage eine Beschreibung der

Änderung mit Auswirkungen auf Budget, Zeitplan und Risiken. Änderungen werden erst

nach ausdrücklicher Freigabe in Textform wirksam. 9.3 Genehmigte Changes verändern

den Vertrag und die Rangfolge nach Ziff. 2.1 entsprechend.


10. Maintenance, Updates, Support 


10.1 Sofern gebucht, erbringt der Anbieter Maintenance

gemäß gewähltem Paket (z. B. Produkt-/Sicherheitsupdates, E-Mail-Support innerhalb

der Servicezeiten). Individuelle Anpassungen werden gesondert abgerechnet; ggf. mit

Rabatt gemäß gebuchter Maintenance. 10.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Software

weiterzuentwickeln, soweit zumutbar. Der Kunde ist selbst für die Installation von

Updates/Upgrades in seiner On-Premises-Umgebung verantwortlich. 10.3 Kompatibilität:

Der Kunde betreibt nur freigegebene Systemumgebungen; Anpassungen an

kundenspezifische Infrastrukturen sind gesondert zu beauftragen.


11. Gewährleistung, Mängelrechte (B2B) 


11.1 Für Sach- und Rechtsmängel der Software

gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachfolgenden Modifikationen. 11.2 Der

Anbieter leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software zum

Zeitpunkt der Übergabe. Unerhebliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. Für

Drittsoftware/Umgebungsfehler wird nicht gehaftet. 11.3 Mängel sind mit

nachvollziehbarer Dokumentation unverzüglich zu rügen. Der Anbieter kann nach seiner

Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde

mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten.

11.4 Verjährung: Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab

Übergabe/Abnahme; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober

Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach ProdHaftG.


12. Haftung 


12.1 Der Anbieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für

Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem

Produkthaftungsgesetz. 12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die

Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei

entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen höchstens bis zur Netto-Vergütung der letzten

12 Monate vor Schadenseintritt. 12.3 Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf

den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, dem

Risiko angemessener Datensicherung beim Kunden angefallen wäre. Unterlässt der

Kunde Backups, entfällt insoweit die Haftung. 12.4 Für entgangenen Gewinn, mittelbare

Schäden und Folgeschäden wird – außer in den Fällen der Ziff. 12.1 – nicht gehaftet.


13. Datenschutz, Vertraulichkeit, AV-Vertrag 


13.1 Der Anbieter verarbeitet Kundendaten im

Rahmen der Vertragsdurchführung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für alle in seiner

Sphäre verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei optionalen

Remote-Support-/Wartungsleistungen, die eine Verarbeitung im Auftrag darstellen,

schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.

13.2 Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich.


14. Rechte Dritter, Open-Source 


14.1 Der Anbieter stellt die Software frei von Rechten

Dritter bereit, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Der Kunde informiert

den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter. 14.2 Soweit

Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen.

Diese werden dem Kunden zugänglich gemacht.


15. Exportkontrolle, Compliance Der Kunde beachtet anwendbare Export-, Sanktions- und

Compliance-Vorschriften und wird die Software weder unmittelbar noch mittelbar in

verbotene Länder/Anwendungsfälle exportieren oder dort nutzen.


16. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrechte 


16.1 Der Kunde kann nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 16.2 Die

Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter bedarf dessen vorheriger Zustimmung in

Textform. 16.3 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich Gegenforderungen aus

demselben Vertragsverhältnis.


17. Höhere Gewalt 


Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Strom/Netz,

Naturereignisse, Streiks bei Dritten, behördliche Maßnahmen), die der Anbieter nicht zu

vertreten hat, befreien ihn für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen

von den Leistungspflichten.


18. Vertragsübernahme/Subunternehmer 


18.1 Der Anbieter ist berechtigt, sich geeigneter

Subunternehmer zu bedienen, bleibt jedoch für deren Leistung verantwortlich. 18.2 Eine

Vertragsübernahme auf ein mit dem Anbieter verbundenes Unternehmen ist zulässig;

der Kunde wird hierüber informiert.


19. Gerichtsstand, Rechtswahl, Textform 


19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 19.2 Gerichtsstand für alle

Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der

Sitz des Anbieters. 19.3 Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der

Textform (z. B. E-Mail), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.


20. Schlussbestimmungen 


20.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine

Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.