AGB predas®
AGB predas® – Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B, On-Premises) Stand: 5.
November 2025
Anbieter
PREDAS UG (haftungsbeschränkt)
Mannheimer STr. 105 B
68535 Edingen-Neckarhausen
Deutschland
+49062031869012
USt.: DE295329700
1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Kunden“).
Verbraucher i. S. d. § 13 BGB werden nicht beliefert. 1.2 Vertragsgegenstand ist die
Überlassung der On-Premises-Software „predas“ („Software“) zur Installation in der
IT-Umgebung des Kunden sowie ggf. ergänzende Leistungen (Einrichtung/Migration,
Wartung/Updates, Support, individuelle Anpassungen). 1.3 „Instanz“ meint eine
installierte Systemumgebung der Software beim Kunden. „Kanäle“ sind lizensierte
Ein-/Ausgabe-, E-Mail- oder PDF-Ablage-Kanäle je definierter Konfiguration.
eRechnung-Module (xRechnung/ZUGFeRD) werden pro Instanz lizenziert.
2. Vertragsunterlagen, Rangfolge, Einbeziehung Produktkatalog
2.1 Bestandteil des
Vertrages sind in folgender Rangfolge: a) individuelle
Angebote/Leistungsbeschreibungen/Bestellungen, b) Change-Requests (genehmigt), c)
Produkt-/Preiskatalog predas in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung
(derzeit Stand 27.10.2025), d) diese AGB. 2.2 Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer
Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
3. Vertragsart, Leistungsumfang
3.1 Soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart
ist (z. B. für klar umschriebene Anpassungen mit Abnahme), erbringt der Anbieter
Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB. 3.2 Die Software wird On-Premises bereitgestellt.
Der Kunde ist für Betrieb, Hosting, Infrastruktur, Betriebssystem, Drittsoftware (z. B.
Ghostscript) und Zugriffe (Drucker, SMB/SFTP, SMTP) verantwortlich. 3.3 Der Anbieter
schuldet die Überlassung der Software in der vereinbarten Version, die Einräumung der
in Ziff. 6 geregelten Nutzungsrechte sowie die im Angebot beschriebenen
Zusatzleistungen (Einrichtung/Migration, Maintenance, Support, Individuelle
Anpassungen).
4. Preise, Vergütung, Zahlung, Nutzungsvorbehalt
4.1 Es gelten die im
Angebot/Produktkatalog ausgewiesenen Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Einrichtung wird gesondert berechnet. Abrechnung monatlich; bei jährlicher
Vorauszahlung 15 % Rabatt. 4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen
ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der
Anbieter kann die Leistung bis zur Zahlung zurückbehalten. 4.3 Nutzungsvorbehalt: Die
Einräumung und Ausübung der Nutzungsrechte (Ziff. 6) stehen unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Entgelte für die
jeweilige Leistung/Version/Erweiterung.
5. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
5.1 Miet-/Subskriptionslizenzen haben die im
Angebot gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) und verlängern sich automatisch um
die gleiche Periode, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. 5.2 Kündigung:
ausschließlich über das Kundenportal bis vor Beginn der neuen Laufzeit. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5.3 Bei Kündigung
enden die Nutzungsrechte an der Software; der Kunde deinstalliert die Software
unverzüglich und löscht sämtliche Programmkopien einschließlich Sicherungskopien,
soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6. Rechte an der Software, Lizenzmodell, Schutzrechte
6.1 Sämtliche Rechte an der
Software, einschließlich aller Weiterentwicklungen, verbleiben beim Anbieter.
Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzen unterstellt. 6.2 Der Kunde
erhält – vorbehaltlich Ziff. 4.3 – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares, auf die vereinbarte Instanz und die gebuchten Kanäle/Module
beschränktes Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Nutzung während der
Vertragslaufzeit. 6.3 Unzulässig sind insbesondere: Veräußerung/Unterlizenzierung,
Vermietung/Leasing, öffentliches Zugänglichmachen, Reverse
Engineering/Decompilierung (außer gesetzlich zwingend), Umgehung technischer
Schutzmaßnahmen sowie Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus. 6.4 Der
Anbieter kann technische Maßnahmen (z. B. Lizenzschlüssel) einsetzen. Der Kunde hat
geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Nutzung zu
verhindern. 6.5 Audit/Zählgröße: Der Kunde führt ein Verzeichnis der aktiv genutzten
Kanäle/Module je Instanz. Der Anbieter ist berechtigt, einmal jährlich nach
angemessener Vorankündigung ein lizenzbezogenes Remote-Audit durchzuführen oder
eine Eigenerklärung anzufordern. Überschreitungen werden nachberechnet.
6.6 „Vertragsstrafe bei unzureichender Lizenzierung“: 1.000 € pro Kalendertag je
schuldhafter Zuwiderhandlung; zusätzlich zur Vergütung/Nachlizenzierung; Anrechnung
auf weitergehenden Schadensersatz; weitere Rechte
(Unterlassung/Sperre/Nachberechnung) bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig sämtliche notwendigen
Informationen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner sowie eine geeignete
Systemumgebung bereit (u. a. unterstütztes Windows-System, korrekte
Ghostscript-Version, Netzwerkzugriffe auf Drucker/Dateifreigaben/SFTP/SMTP). 7.2
Backups: Die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung liegt
ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Vor Installation/Updates/Änderungen
hat der Kunde vollständige Sicherungen anzufertigen und deren Wiederherstellbarkeit zu
prüfen. 7.3 Verzögert sich die Leistungserbringung wegen fehlender Mitwirkung,
verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach Aufwand
abgerechnet.
8. Installation, Migration, Abnahme
8.1 Einrichtung/Migration erfolgen gemäß gebuchtem
Paket. Nicht enthalten sind kundenseitige Vor-/Nacharbeiten am Drucksystem,
Ghostscript-Installation, individuelle Anpassungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
8.2 Für Werkleistungen mit überprüfbarem Ergebnis erfolgt eine Abnahme. Der Kunde
erklärt die Abnahme binnen 10 Werktagen nach Bereitstellung, sofern keine
wesentlichen Mängel vorliegen; andernfalls nennt er diese in Textform. Die Nutzung im
Produktivbetrieb gilt als Abnahme.
9. Change-Request-Verfahren
9.1 Änderungen/Erweiterungen gegenüber dem
vereinbarten Leistungsumfang erfolgen ausschließlich über ein
Change-Request-Verfahren. 9.2 Der Anbieter erstellt auf Anfrage eine Beschreibung der
Änderung mit Auswirkungen auf Budget, Zeitplan und Risiken. Änderungen werden erst
nach ausdrücklicher Freigabe in Textform wirksam. 9.3 Genehmigte Changes verändern
den Vertrag und die Rangfolge nach Ziff. 2.1 entsprechend.
10. Maintenance, Updates, Support
10.1 Sofern gebucht, erbringt der Anbieter Maintenance
gemäß gewähltem Paket (z. B. Produkt-/Sicherheitsupdates, E-Mail-Support innerhalb
der Servicezeiten). Individuelle Anpassungen werden gesondert abgerechnet; ggf. mit
Rabatt gemäß gebuchter Maintenance. 10.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Software
weiterzuentwickeln, soweit zumutbar. Der Kunde ist selbst für die Installation von
Updates/Upgrades in seiner On-Premises-Umgebung verantwortlich. 10.3 Kompatibilität:
Der Kunde betreibt nur freigegebene Systemumgebungen; Anpassungen an
kundenspezifische Infrastrukturen sind gesondert zu beauftragen.
11. Gewährleistung, Mängelrechte (B2B)
11.1 Für Sach- und Rechtsmängel der Software
gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachfolgenden Modifikationen. 11.2 Der
Anbieter leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software zum
Zeitpunkt der Übergabe. Unerhebliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. Für
Drittsoftware/Umgebungsfehler wird nicht gehaftet. 11.3 Mängel sind mit
nachvollziehbarer Dokumentation unverzüglich zu rügen. Der Anbieter kann nach seiner
Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten.
11.4 Verjährung: Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab
Übergabe/Abnahme; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach ProdHaftG.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz. 12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die
Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei
entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen höchstens bis zur Netto-Vergütung der letzten
12 Monate vor Schadenseintritt. 12.3 Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, dem
Risiko angemessener Datensicherung beim Kunden angefallen wäre. Unterlässt der
Kunde Backups, entfällt insoweit die Haftung. 12.4 Für entgangenen Gewinn, mittelbare
Schäden und Folgeschäden wird – außer in den Fällen der Ziff. 12.1 – nicht gehaftet.
13. Datenschutz, Vertraulichkeit, AV-Vertrag
13.1 Der Anbieter verarbeitet Kundendaten im
Rahmen der Vertragsdurchführung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für alle in seiner
Sphäre verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei optionalen
Remote-Support-/Wartungsleistungen, die eine Verarbeitung im Auftrag darstellen,
schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.
13.2 Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich.
14. Rechte Dritter, Open-Source
14.1 Der Anbieter stellt die Software frei von Rechten
Dritter bereit, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Der Kunde informiert
den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter. 14.2 Soweit
Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen.
Diese werden dem Kunden zugänglich gemacht.
15. Exportkontrolle, Compliance Der Kunde beachtet anwendbare Export-, Sanktions- und
Compliance-Vorschriften und wird die Software weder unmittelbar noch mittelbar in
verbotene Länder/Anwendungsfälle exportieren oder dort nutzen.
16. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrechte
16.1 Der Kunde kann nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 16.2 Die
Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter bedarf dessen vorheriger Zustimmung in
Textform. 16.3 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich Gegenforderungen aus
demselben Vertragsverhältnis.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Strom/Netz,
Naturereignisse, Streiks bei Dritten, behördliche Maßnahmen), die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, befreien ihn für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen
von den Leistungspflichten.
18. Vertragsübernahme/Subunternehmer
18.1 Der Anbieter ist berechtigt, sich geeigneter
Subunternehmer zu bedienen, bleibt jedoch für deren Leistung verantwortlich. 18.2 Eine
Vertragsübernahme auf ein mit dem Anbieter verbundenes Unternehmen ist zulässig;
der Kunde wird hierüber informiert.
19. Gerichtsstand, Rechtswahl, Textform
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 19.2 Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der
Sitz des Anbieters. 19.3 Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der
Textform (z. B. E-Mail), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.